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SCOPE Europe Monitoring

Überwachung glaubwürdiger Verhaltensregeln in Deutschland

Über uns

Die SCOPE Europe Monitoring UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin ist eine private Überwachungsstelle für selbst- und ko-regulatorische Instrumente im Bereich Verbraucher- und Datenschutz.

SCOPE Europe Monitoring wurde 2022 als Tochtergesellschaft von SCOPE Europe srl gegründet. Die Überwachungsstelle ist damit Teil eines Ökosystems, dem daneben auch der Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. in leitender Funktion angehört. Dieses Ökosystem verfolgt das Ziel den regulatorischen Rahmen der Informationswirtschaft in Europa vornehmlich in den Bereichen Verbraucher- und Datenschutz effektiv und innovationsfreundlich zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen, wirken die beteiligten Unternehmen auf die Etablierung von glaubwürdigen selbst- und ko-regulatorischen Instrumenten hin.

Glaubwürdige Selbst- und Ko-Regulierung ist u.a. auf einen unabhängigen Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung der aufgestellten Anforderungen angewiesen. Die damit verbundenen Tätigkeiten übernehmen wir nach entsprechender Beauftragung. Somit verhelfen wir fertig entwickelten Instrumenten der Selbst- und Ko-Regulierung zur Realisierung in der Praxis. Damit stellen wir die Effektivität der Regulierungsmechanismen und ihrer Glaubwürdigkeit nachhaltig sicher. 

Über Selbst- und Ko-Regulierung

Selbst- und ko-regulatorische Instrumente sind Regulierungsmechanismen, die Anforderungen für eine bestimmte Branche definieren. Im Unterschied zu gesetzlicher Regulierung legt die Branche die Anforderungen selbst fest, ggf. in Abstimmung mit dem Gesetzgeber.

Selbstregulierung muss keine spezifischen gesetzlichen Anforderungen erfüllen und kann daher im Rahmen der ohnehin geltenden Gesetzgebung frei ausgestaltet werden.

Ko-regulatorische Mechanismen sind Regulierungsmechanismen, die der Gesetzgeber als Ergänzung zur gesetzlichen Regulierung direkt im Gesetz verankert. Sie sollen die abstrakten gesetzlichen Regelungen in konkrete, branchenspezifische Anforderungen überführen. Ko-regulierung erfordert u.a. die Einbindung staatlicher Akteure. Ko-Regulierung ist beispielsweise in der DSGVO implementiert. Diese sieht in den Artikeln 40 und 42 die Möglichkeit vor, dass Verhaltenskodizes und Zertifizierungen zur Sicherstellung und dem Nachweis der Einhaltung der DSGVO entwickelt werden. 


Sie sind neugierig geworden, für welche Projekte wir aktuell als Überwachungsstelle tätig sind? Dann gelangen Sie hier zu den von uns überwachten Verhaltenskodizes.